Illustration: Ein Kind hebt Arm und Hand zu einer „Stopp!“-Geste.

Sexueller Missbrauch an Kindern und Jugendlichen

Sexueller Missbrauch an Kindern und Jugendlichen geschieht meist in der Familie oder im vertrauten Umfeld. Die betroffenen jungen Menschen leiden oft lange unbemerkt; viele belastet die Gewalterfahrung bis ins hohe Alter. Hier finden Sie Infos, Beratungs- und Hilfeangebote. Und wir stellen die Bayerische Anlaufstelle für Opfer von Missbrauch und sexualisierter Gewalt vor. Sie lotst betroffene Menschen direkt zum geeigneten Angebot.

Worterklärung (Definition)

Was ist sexueller Missbrauch?

Sexueller Missbrauch an Kindern

Sexuellen Missbrauch an Kindern bzw. sexualisierte Gewalt gegenüber Kindern oder auch Kindesmissbrauch nennt man jede sexuelle Handlung an, mit oder vor Kindern unter 14 Jahren. Also zum Beispiel: ein Kind an intimen Stellen berühren oder sich von dem Kind intim berühren lassen, sich vor einem Kind selbst befriedigen, mit einem Kind Pornos ansehen, mit einem Kind Sex haben. Dies gilt auch, wenn das Kind scheinbar „einverstanden“ ist.

Sexueller Missbrauch an Jugendlichen

Dass Jugendliche sexuelle Erfahrungen machen, ist normal und wichtig. Von Missbrauch spricht man bei Jugendlichen bis zu 18 Jahren, wenn die sexuelle Handlung gegen ihren Willen erfolgt oder der Täter bzw. die Täterin dabei die eingeschränkte Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung, beispielsweise ein Abhängigkeitsverhältnis ausnutzt – etwa als Elternteil, Angehöriger, Geistliche, Trainerin, Erzieher oder Lehrkraft.

Missbrauch an Kindern und Jugendlichen = Missbrauch von Macht

Täter und Täterinnen nutzen beim Missbrauch an Kindern und Jugendlichen häufig ihre Autorität, Macht oder (psychische, körperliche oder sprachliche) Überlegenheit aus, um Gewalt auszuüben.

Kinderpornografie, Jugendpornografie

  • Kinderpornografie nennt man zum Beispiel Fotos und Filme, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern unter 14 Jahren zeigen. Sind die Opfer mindestens 14, aber noch nicht 18 Jahre alt, spricht man von Jugendpornografie.
  • Die gezeigten Taten sind meist nicht gestellt, sondern real.
  • Die Zahl der Straftaten im Zusammenhang mit kinderpornografischen Inhalten ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Das Internet nimmt hierbei eine Schlüsselrolle ein. Denn dort kann Pornografie einfach und massenhaft in kürzester Zeit verbreitet werden, gratis oder gegen Bezahlung. Einmal im Netz, immer im Netz: Sind die Bilder oder Videos einmal im Web, können sie nur schwierig vollständig gelöscht werden. Die Betroffenen sind oft nicht nur durch die Gewalterfahrung selbst schwer belastet, sondern auch dadurch, dass die Aufnahmen der Tat weiterhin öffentlich zugänglich sind.
  • Verbreitung, Erwerb und Besitz von Kinder- und Jugendpornografie sind ebenso strafbar wie die Missbrauchstat selbst!

Wichtige Hilfs- und Unterstützungsangebote zum Schutz vor, dem Umgang mit und zur Prävention von Kinderpornografie finden Sie auf der Website „Bayern schützt Kinder"

Kinder- und Jugendpornografie bei der Polizei melden

Sie können Inhalte auf Websites und in sozialen Medien bei jeder Polizeidienststelle melden. Ihre zuständige Polizeidienststelle finden Sie hier

Kinder- und Jugendpornografie bei den sozialen Netzwerken melden

Inhalte melden auf Facebook

Inhalte melden auf Instagram

Inhalte melden auf Snapchat

Inhalte melden auf TikTok

Inhalte melden auf X (ehemals) Twitter

Inhalte melden auf YouTube

Kinderpornografie: Infoflyer für Eltern & Erziehende

Ich habe kinder- und jugendpornografische Inhalte auf dem Smartphone (m)eines Kindes gefunden, was tun? Machen sich Jugendliche strafbar, wenn sie solche Kinderpornos besitzen oder verbreiten? Welche Gefahren drohen? Die Bayerische Polizei liefert Infos und Tipps im Flyer „Kinder- und Jugendpornografie – Was tun?“

Sexueller Missbrauch: Anzeichen und Folgen

Wie erkenne ich bei (m)einem Kind sexuellen Missbrauch?

Je enger das Kind mit dem Täter oder der Täterin verbunden ist, desto schwieriger ist es, sexuellen Missbrauch aufzudecken. Durch die Tat hat das Kind das Vertrauen in nahestehende Menschen verloren. Meist drängt der Täter oder die Täterin das Kind auch mit Erpressung oder Drohungen zur Geheimhaltung.

Viele betroffene Kinder schweigen aus Angst, Scham über den sexuellen Missbrauch oder weil sie sich schuldig fühlen. Oder: Ihnen wird nicht geglaubt bzw. ihre Schilderung wird als Übertreibung abgetan. Bekannte (körperliche) Reaktionen auf sexuellen Missbrauch sind zum Beispiel:

  • Schlaf-, Ess- oder Sprachstörungen,
  • Wiedereinnässen oder Einkoten,
  • selbstzerstörerisches Verhalten,
  • soziale und schulische Probleme

Diese Anzeichen können auf einen sexuellen Missbrauch hinweisen, aber auch viele andere Ursachen haben.

Weitere Infos sowie Tipps für Eltern und Erziehungsberechtigte finden Sie auf der Website „BAER – Bayerischer Erziehungsratgeber“

Website „Bayern schützt Kinder"

Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes zur Kampagne gegen sexuelle Gewalt „Missbrauch verhindern!"

Wo findet sexueller Missbrauch statt?

  • Sexueller Missbrauch kann überall stattfinden, wo sich Kinder und Jugendliche aufhalten.
  • Oft geschieht sexueller Missbrauch im vertrauten Umfeld von Kindern und Jugendlichen („sozialer Nahbereich“): zu Hause, im Verwandten- oder Bekanntenkreis, beim Sport, im Verein, in Kirchen oder in der Schule. Die Täter und Täterinnen sind oft Menschen, denen die Kinder vertrauen – und/oder denen die Eltern ihre Kinder anvertrauen.
  • Manchmal handelt es sich bei den Tätern bzw. Täterinnen auch um Fremde, in jüngerer Zeit besonders im Internet (Cybergrooming).
  • Das Internet ist längst ein wichtiger Kontaktort für Täter und Täterinnen. In sozialen Netzwerken sprechen sie, getarnt als Gleichaltrige, Kinder und Jugendliche an. Sie gewinnen das Vertrauen der Kinder und Jugendlichen und bewegen sie zum Austausch von Bildern – oder auch zum Treffen in der analogen Welt. Wenn sich Erwachsene im Web an Kinder heranmachen: zur Themenseite: Cybergrooming

Missbrauch in der Kindheit und/oder Jugend: Was sind die Folgen?

Viele Kinder und Jugendliche, die Missbrauch erleben, bleiben lange mit ihrer Angst und weiteren Folgen des Missbrauchs allein. Sie können nicht sofort erkennen, ob sie Missbrauch erleiden, zum Beispiel aufgrund der Bindung oder Beziehung zum Täter bzw. zur Täterin, oder vertrauen sich niemandem an, z.B. weil der Täter oder die Täterin sie erpresst oder bedroht oder weil sie fürchten, dass man ihnen nicht glaubt. Damit haben sie leider oft recht. Fachleute gehen davon aus, dass betroffene Kinder mehrere Male all ihre Kraft zusammennehmen und Erwachsene ansprechen müssen, bis ihr Leid wahrgenommen wird. Häufig suchen Missbrauchsopfer – bestärkt durch den Täter oder die Täterin – auch die Schuld oder eine Mitschuld bei sich. Sie schweigen aus Scham oder aus Furcht vor Bestrafung.

Missbrauchserfahrungen können Menschen jahre- und jahrzehntelang belasten. Sie leiden an Ängsten, Scham und Schuldgefühlen, empfinden sich als wertlos, misstrauen ihrem Urteilsvermögen, verabscheuen ihren Körper. Manche Menschen entwickeln eine posttraumatische Belastungsstörung (Was ist ein Trauma? Wo finde ich Hilfe?).

Beratung & Hilfe: Zentrale Anlaufstelle

Bayerische Anlaufstelle für Opfer von Missbrauch und sexualisierter Gewalt

Welche Hilfs- und Unterstützungsangebote gibt es für Betroffene von sexuellem Missbrauch? Ich habe Missbrauch erlebt. Wo finde ich Beratung? Was mache ich, wenn ich einen Verdacht habe? Missbrauch in meiner Kindheit belastet mich bis heute: Mit wem kann ich reden? Die neue Bayerische Anlaufstelle für Opfer von Missbrauch und sexualisierter Gewalt bietet Orientierung und vermittelt betroffene Menschen oder Informationssuchende an die passende Stelle weiter. Eingerichtet wurde die Anlaufstelle 2023, angesiedelt ist sie beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS).  

Die Bayerische Anlaufstelle…

  • ist die erste Adresse für alle Menschen in Bayern, die Missbrauch oder sexualisierte Gewalt erleben oder erlebt haben. Für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Und unabhängig davon, wann, wo und durch wen der Missbrauch stattfindet oder stattgefunden hat.
  • gibt Orientierung und vermittelt betroffene Menschen an die passende Anlaufstelle weiter.  
  • unterstützt auch Menschen, die Rat und Hilfe für andere suchen.
  • sichert absolute Verschwiegenheit zu.
  • hilft kostenfrei und auch anonym: Ratsuchende Menschen müssen ihren Namen nicht nennen.

Die Bayerische Anlaufstelle ist telefonisch und per Kontaktformular zu erreichen:

Telefon 089 88 9 88 9 22
Mo Do von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr (außer an Feiertagen), Fr von 9 bis 12 Uhr (außer an Feiertagen) sowie zusätzlich Mi von 18 bis 20 Uhr (außer an Feiertagen)

Um Rückruf bitten per Kontaktformular
Bitte wählen Sie, nachdem Sie auf den Link geklickt haben, den Themenbereich „Aufgaben des Landesjugendamtes" und anschließend „Anlaufstelle für Opfer von Missbrauch und sexualisierter Gewalt", um auf das entsprechende Formular zu gelangen.

Zur Website der Bayerischen Anlaufstelle für Opfer von Missbrauch und sexualisierter Gewalt

Sie sind JETZT in Gefahr? Oder eine andere Person? Wählen Sie den Polizei-Notruf: 110

Beratung & Unterstützung für Betroffene und Angehörige

Von sexuellem Missbrauch betroffen? Oder in Sorge um ein Kind?

Du erlebst sexuellen Missbrauch? Sie haben Missbrauch in Ihrer Kindheit oder Jugend erlebt? Sie machen sich Sorgen um ein Kind in Ihrem Umfeld? Du bist nicht allein, Sie sind nicht allein! Es gibt Beratung und Hilfe, anonym und kostenfrei. Hier stellen wir Anlaufstellen vor:

Hier findest du Anlaufstellen, die dich beraten und unterstützen. Tipp: Der schnelle Weg zur Hilfe! Die Bayerische Anlaufstelle für Opfer von Missbrauch und sexualisierter Gewalt lotst dich direkt zum passenden Angebot. Du kannst anrufen oder per Kontaktformular um Rückruf bitten: Telefon 089 88 9 88 9 22, um Rückruf bitten per Kontaktformular (Bitte wählen Sie, nachdem Sie auf den Link geklickt haben, den Themenbereich „Aufgaben des Landesjugendamtes" und anschließend „Anlaufstelle für Opfer von Missbrauch und sexualisierter Gewalt", um auf das entsprechende Formular zu gelangen.)

Du bist in akuter Gefahr? Oder eine andere Person ist in akuter Gefahr? Sofort den Polizei-Notruf wählen: 110

  • Jugendämter: An Jugendämter können sich nicht nur Erwachsene wenden, die sich um ein Kind sorgen. Sondern auch alle Kinder und Jugendlichen selbst. Dein Jugendamt berät dich und kümmert sich. Du kannst anrufen, eine E-Mail schicken oder direkt hingehen. Jugendamt in deiner Nähe finden. (Tipp: Gib deinen Wohnort oder deine PLZ in die Filtersuche ein, um die Suche einzugrenzen)

  • Bayerische Kinderschutzambulanz: Landesweites Kompetenzzentrum im Kinderschutz
    Rund um die Uhr erreichbare Anlaufstelle für Ärztinnen und Ärzte, Jugendämter, Personensorgeberechtigte und Betroffene. Wenn du Gewalt erlebt hast, kannst du dich in der Ambulanz beraten und untersuchen lassen.

    Infos für Erwachsene: Die Bayerische Kinderschutzambulanz bietet beispielsweise bei Verdacht auf körperliche, emotionale sowie sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen bayernweit fundierte Beratung und trägt somit wesentlich zu Handlungssicherheit im Umgang mit Kindeswohlgefährdungen bei. Sie schließt die Lücke zwischen der Kinder- und Jugendhilfe und der medizinischen Diagnostik und stärkt den Kinderschutz in Bayern nachhaltig. Zur Website der Kinderschutzambulanz

  • Erziehungsberatungsstellen (kurz: EBs) helfen dir, wenn du Sorgen oder Probleme hast. Hier findest du alle EBs in Bayern: Kindern, Jugendlichen und ihren Familien stehen flächendeckend in Bayern rund 180 multidisziplinär ausgestattete EBs (einschließlich Nebenstellen und Außensprechstunden) zur qualifizierten Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme zur Verfügung (insb. bei Gewalt – auch sexualisierter Gewalt bzw. sexuellem Missbrauch –  in der Familie, Trennung, Scheidung, Umgang, Erziehungs- und Entwicklungsfragen, psychischen familiären Belastungen etc.). Auch Kinder und Jugendliche können sich bei Sorgen und Problemen an eine Stelle in ihrer Nähe wenden. Hier findest du alle Erziehungsberatungsstellen in Bayern.

  • Die bke-Jugendberatung ist ein Online-Angebot für alle Fragen, Sorgen und Probleme. Du bekommst Rat und Unterstützung von erfahrenen Fachleuten (Mail-Beratung, Einzelchat). Und du kannst dich mit anderen Jugendlichen austauschen, zu allen Themen (Gruppenchat, Forum). Mehr erfahren, Rat finden: zur bke-Jugendberatung

  • Fachberatungsstellen für das Thema „Sexueller Missbrauch an Kindern und Jugendlichen" beraten und unterstützen unterschiedliche Zielgruppen. Zum Beispiel Kinder und Jugendliche, die Gewalt zwischen ihren Eltern miterleben. Manche der Beratungsstellen richten sich nur an Mädchen oder nur an Jungen. Hier geht’s zu Fachberatungsstellen in deiner Nähe.

  • Heimaufsicht für Kinder in Kinderheimen oder heilpädagogischen Tagesstätten (Heim-Beratungs- und Beschwerdestellen der Regierungen): Anlaufstellen für Kinder und Jugendliche, die in Kinderheimen oder heilpädagogischen Tagesstätten betreut werden, für ihre Eltern, Sorgeberechtigte und Angehörige, für betreuendes Heim-Personal sowie für Einrichtungsträger. Qualifizierte Fachleute sind dort Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner bei Beschwerden oder Fragen etwa zur Heim-Betreuung, zu rechtlichen Grundlagen der Unterbringung oder zu unterbringungsähnlichen Maßnahmen in heilpädagogischen Tagesstätten oder sonstigen stationären Einrichtungen für Kinder und Jugendliche. Zu den Heim-Beratungs- und -Beschwerdestellen

  • Keiner zum Reden da? Bei der Nummer gegen Kummer findest du ein offenes Ohr. Ruf an unter 116 111. Du möchtest lieber mit Gleichaltrigen reden? Zu bestimmten Zeiten erreichst du junge, geschulte Beraterinnen und Berater. Auf der Website findest du alle Infos: zur Nummer gegen Kummer

  • Das Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch wendet sich an Kinder und Jugendliche – und an Erwachsene, die in ihrer Kindheit oder Jugend Missbrauch erlebt haben. Die Website bietet viele Infos und Geschichten, die Mut machen. Das Angebot ist mehrsprachig. Hotline: 0800 22 55 530. Zur Website: Hilfe-Telefon sexueller Missbrauch

  • Strong! LGBTIQ* Fachstelle gegen Diskriminierung und Gewalt berät und unterstützt bayernweit lesbische, schwule, bisexuelle, transgeschlechtliche und intergeschlechtliche sowie queere Menschen, die von sexuellem Missbrauch betroffen sind. Egal, wo die Gewalt erlebt wird. Strong! kann anonym und vertraulich angesprochen werden. Bayerisches Hilfe-Telefon: 0800 00 112 03. Zur Website: Strong! LGBTIQ* Fachstelle gegen Diskriminierung und Gewalt

Tipp: Zartbitter hat ein Tourneetheaterstück zu den persönlichen Rechten von Kindern im Grundschulalter produziert. Dieses eignet sich auch als Baustein zur Entwicklung von Schutzkonzepten. Informationen zu dem Theaterstück

Anlaufstellen für Kinder und Jugendliche: zum Hilfe-Finder

Näheres erfahren zum Thema „Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“

Hier finden Sie Anlaufstellen, die Sie als Eltern oder Angehörige beraten und unterstützen. Tipp: Der schnelle Weg zur Hilfe! Die Bayerische Anlaufstelle für Opfer von Missbrauch und sexualisierter Gewalt führt Sie direkt zum passenden Angebot. Sie können anrufen oder per Kontaktformular um Rückruf bitten: Telefon 089 88 9 88 9 22um Rückruf bitten per Kontaktformular (Bitte wählen Sie den Themenbereich „Aufgaben des Landesjugendamtes und anschließend „Anlaufstelle für Opfer von Missbrauch und sexualisierter Gewalt".)

  • Polizei-Notruf: Ist Ihr Kind in Gefahr? Oder ein anderes Kind? Sofort den Polizei-Notruf wählen: 110

  • Jugendämter: Ihr Kind hat sexuellen Missbrauch erlebt? Sie sorgen sich um Ihren Sohn, Ihre Tochter oder ein Kind in Ihrem Umfeld? In Ihrem Jugendamt bekommen Sie Rat und Unterstützung. Jugendamt in Ihrer Nähe finden. (Tipp: Geben Sie Ihren Wohnort oder Ihre PLZ in die Filtersuche ein, um die Suche einzugrenzen)

  • Bayerische Kinderschutzambulanz: Landesweites Kompetenzzentrum im Kinderschutz
    Rund um die Uhr erreichbare Anlaufstelle für Ärztinnen und Ärzte, Jugendämter, Personensorgeberechtigte und Betroffene. Sie bietet beispielsweise bei Verdacht auf körperliche, emotionale sowie sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen bayernweit fundierte Beratung und trägt somit wesentlich zu Handlungssicherheit im Umgang mit Kindeswohlgefährdungen bei. Die Bayerische Kinderschutzambulanz schließt die Lücke zwischen der Kinder- und Jugendhilfe und der medizinischen Diagnostik und stärkt den Kinderschutz in Bayern nachhaltig. Zur Website der Kinderschutzambulanz

  • Erziehungsberatungsstellen (EBs): Kindern, Jugendlichen und ihren Familien stehen flächendeckend in Bayern rd. 180 multidisziplinär ausgestattete EBs (einschließlich Nebenstellen und Außensprechstunden) zur qualifizierten Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme zur Verfügung (insb. bei Gewalt – auch sexualisierter Gewalt bzw. sexuellem Missbrauch - in der Familie, Trennung, Scheidung, Umgang, Erziehungs- und Entwicklungsfragen, psychischen familiären Belastungen etc.). Hier finden Sie alle Erziehungsberatungsstellen in Bayern.

  • Die bke-Elternberatung ist ein Online-Angebot bei allen Fragen, Sorgen und Problemen. Sie können sich z.B. von Fachleuten beraten lassen (Mail-Beratung, Einzelchat) und/oder mit anderen Eltern austauschen (Gruppenchat, Forum). Zudem finden Eltern interessante Infos und eine Podcast-Reihe, die regelmäßig auf der Website der bke-Elternberatung im Blogbereich veröffentlicht werden. Mehr erfahren, Rat finden: zur bke-Elternberatung

  • Fachberatungsstellen für das Thema „Sexueller Missbrauch an Kindern und Jugendlichen“. Diese bieten Beratung und Unterstützung für unterschiedliche Zielgruppen an. Zum Beispiel Kinder und Jugendliche, nur Mädchen, nur Jungen, die Gewalt zwischen ihren Eltern miterleben. Auch Eltern finden hier Rat und Unterstützung. Hier geht’s zu Fachberatungsstellen in Ihrer Nähe.

  • Heimaufsicht für Kinder in Kinderheimen oder heilpädagogischen Tagesstätten / Heim-Beratungs- und Beschwerdestellen der Regierungen: für Kinder und Jugendliche, die in Kinderheimen oder heilpädagogischen Tagesstätten betreut werden, für ihre Eltern, Sorgeberechtigte und Angehörige, für betreuendes Heim-Personal sowie für Einrichtungsträger. Qualifizierte Fachleute sind dort Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner bei Beschwerden oder Fragen etwa zur Heim-Betreuung, zu rechtlichen Grundlagen der Unterbringung oder zu unterbringungsähnlichen Maßnahmen in heilpädagogischen Tagesstätten oder sonstigen stationären Einrichtungen für Kinder und Jugendliche. Zu den Heim-Beratungs- und -Beschwerdestellen

  • Auch die Nummer gegen Kummer bietet ein offenes Ohr bei allem, was Eltern (und andere Erziehende) bewegt und Familien belastet. Elterntelefon: 0800 111 0 550. Weitere Infos und FAQs auf der Website: zur Nummer gegen Kummer

  • Das Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch wendet sich an Kinder und Jugendliche – und an Erwachsene, die in ihrer Kindheit oder Jugend Missbrauch erlebt haben. Auch als Eltern oder Angehörige finden Sie Unterstützung. Das Angebot ist mehrsprachig. Hotline: 0800 22 55 530. Zur Website: Hilfe-Telefon sexueller Missbrauch

  • Strong! LGBTIQ* Fachstelle gegen Diskriminierung und Gewalt berät und unterstützt bayernweit lesbische, schwule, bisexuelle, transgeschlechtliche und intergeschlechtliche sowie queere Menschen, die von sexuellem Missbrauch betroffen sind. Egal, wo die Gewalt erlebt wird. Strong! kann anonym und vertraulich angesprochen werden. Auch Eltern finden hier Rat und Hilfe. Bayerisches Hilfe-Telefon: 0800 00 112 03. Zur Website: Strong! LGBTIQ* Fachstelle gegen Diskriminierung und Gewalt

Lesetipp: Die recht umfangreiche Broschüre „Was tun, wenn ich sexuellen Missbrauch vermute?“ informiert Fachkräfte und interessierte Eltern über einen kindgerechten Umgang mit der Vermutung sexueller Übergriffe und sexuellen Missbrauchs. Sie empfiehlt sich als Begleitmaterial zu den Zartbitter-Videovorträgen, die bei YouTube eingestellt wurden. Zur Broschüre

Anlaufstellen: zum Hilfe-Finder

Auch wenn der Missbrauch endet: Der Schmerz bleibt. Oft belastet und überlagert er das gesamte Leben und Erleben, bis ins Erwachsenenalter. Hier finden Sie Anlaufstellen, die Erwachsene mit Missbrauchserfahrung in der Kindheit unterstützen: zum Hilfe-Finder

Lesetipp! Lernen Sie in unserem Blog Tamara Luding kennen. Sie hat selbst in der Kindheit Missbrauch erlebt. Heute unterstützt sie andere Betroffene. Nach Missbrauch in der Kindheit: Wie ein gutes Leben gelingt.

Anlaufstellen für Männer: Sie leiden an Folgen von sexualisierter Gewalt in Kindheit und/oder Jugend?  Hier finden Sie Anlaufstellen speziell für gewaltbetroffene Männer.

Sie haben in einer stationären Einrichtung, z.B. in einem Kinderhaus, Kinder- oder Jugendheim gelebt? Erlebnisse aus dieser Zeit belasten Sie? Sie brauchen jemanden zum Reden und/oder Unterstützung? Das Bayerische Landesjugendamt hat eine eigene Anlaufstelle eingerichtet. Die Bayerische Beratungsstelle für Menschen mit Heimerfahrung in Kindheit und/oder Jugend berät und hilft, ob bei der Auseinandersetzung mit der eigenen Geschichte oder bei der Aktensuche. Infos und Kontakt: zur Beratungsstelle für Menschen mit Heimerfahrung in Kindheit & Jugend

Filmtipp: Die Plastik „In the name of“ des Künstlers Bruno Wank erinnert an das Leid und Unrecht, das Kinder und Jugendliche zwischen 1949 und 1975 in Heimen erlitten. Der Entstehungsprozess wurde von betroffenen Menschen begleitet. Die Arbeit ging als Sieger aus dem Kunstwettbewerb „Heimkindheiten – Leid und Verantwortung?“ im Jahr 2022 hervor. Zum Video: „Erinnerungskultur Heimkindheiten“

Hier finden Sie Anlaufstellen, die Sie beraten und unterstützen: zum Hilfe-Finder (mit Filtersuche).

Tipp: Der schnelle Weg zur Hilfe! Die Bayerische Anlaufstelle für Opfer von Missbrauch und sexualisierter Gewalt führt Sie direkt zum passenden Angebot. Sie können anrufen oder per Kontaktformular um Rückruf bitten: Telefon 089 88 9 88 9 22, um Rückruf bitten per Kontaktformular (Bitte wählen Sie, nachdem Sie auf den Link geklickt haben, den Themenbereich „Aufgaben des Landesjugendamtes" und anschließend „Anlaufstelle für Opfer von Missbrauch und sexualisierter Gewalt", um auf das entsprechende Formular zu gelangen.) Zur Website der Bayerischen Anlaufstelle für Opfer von Missbrauch und sexualisierter Gewalt

Verwandte Themen:

Zur Themenseite „Gewalt gegen Frauen“

Zur Themenseite „Gewalt gegen Männer“

Zur Themenseite „Gewalt gegen LSBTIQ“

Der Rechtswissenschaftler und Sozialexperte Professor Dr. Thomas Klie informiert im Gespräch mit „Bayern gegen Gewalt“ über Gewalt in der Pflege. Auf der Themenseite finden Sie auch Linktipps für Angehörige und Pflegekräfte sowie Hilfeangebote.

Zur Themenseite „Gewalt gegen pflegebedürftige Menschen“

TIPP: WEISSER RING – Rat & Hilfe für alle Opfer von Gewalt

Wer eine Straftat erlebt hat, hat ein Recht darauf, gehört und ernst genommen zu werden. Die geschulten, ehrenamtlichen Beraterinnen und Berater am Opfer-Telefon gehen auf Sie ein, wenn Sie Unterstützung nach einer Straftat brauchen oder in Vertretung für jemanden anrufen. 

Gemeinsam mit Ihnen können im Hilfenetzwerk Wege erörtert werden, um Ihnen die bestmögliche Hilfe und Unterstützung zukommen zu lassen.  

Die Außenstellen des WEISSEN RINGS leisten flächendeckend und bundesweit Opferhilfe vor Ort. Darüber hinaus verweist der WEISSE RING auch an externe Beratungsstellen oder andere Unterstützungsmöglichkeiten im erreichbaren Umfeld.

Der Weiße Ring ist für alle Menschen da, die Opfer einer Straftat geworden sind. Opfer-Telefon: 116 006. Weitere Infos:

WEISSER RING, Landesbüro Bayern-Süd

WEISSER RING, Landesbüro Bayern-Nord

Beratung und Unterstützung nach Lebensbereichen

Beratungs- und Unterstützungsangebote bei sexuellem Missbrauch in Institutionen

Bei Missbrauch in Institutionen stehen in verschiedenen Bereichen zusätzlich zu den oben genannten Anlaufstellen spezielle Angebote zur Verfügung. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über entsprechende Angebote in den Bereichen Kirchen, Sport, Schulen und Hochschulen, Kultur und Medien.

Kirchen

  • Anlauf- und Beratungsstelle für Betroffene von sexuellem Missbrauch in der Erzdiözese München und Freising

    Unter der Telefonnummer 089 213 777 000 erhalten Sie Gesprächsangebote und praktische Infos, zum Beispiel zu seelsorgerlicher Beratung und zur Antragstellung bei der Unabhängigen Kommission zur Anerkennung des Leids.

    Ihre Ansprechpersonen sind Fachkräfte z.B. aus Psychologie und Therapie. Infos: Erzdiözese München-Freising: zur Anlauf- und Beratungsstelle

    Sie suchen alternative Beratungsangebote oder weiterführende Informationen? Hier finden Sie nichtkirchliche Anlaufstellen, unabhängige Ansprechpersonen, die Verdachtsfälle prüfen: Erzdiözese München-Freising: weitere Infos & Angebote

  • Beratung und Hilfe für Opfer und Betroffene sexuellen Missbrauchs im Erzbistum Bamberg

    Sie haben selbst Gewalt erlebt? Sie haben von sexuellem Missbrauch erfahren? Sie suchen psychologische oder juristische Unterstützung? Die Anlauf- und Beratungsstelle geht Vorwürfen von sexuellem Missbrauch nach, leitet juristische Maßnahmen ein und organisiert bei Bedarf zum Beispiel psychologische Unterstützung. Erzbistum Bamberg: zur Anlauf- und Beratungsstelle

    Sie möchten mehr erfahren über die Aufarbeitung von Missbrauchsfällen und die Vorbeugung (Prävention): Erzbistum Bamberg: weitere Infos & Angebote

  • Bei Fragestellungen und Problemen mit (sexualisierter) Gewalt können sich Betroffene, Angehörige sowie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren an die Fachstelle Gewaltschutz des Caritasverbandes Regensburg wenden. Weitere Infos: über die Fachstelle Gewaltschutz des Caritasverbandes Regensburg

  • Beauftragte der Diözesen in Bayern

    Sexueller Missbrauch? Auf der Website der Deutschen Bischofskonferenz finden Sie alle Ansprechpersonen in den Diözesen (Liste, PDF), auch in Bayern (Bamberg, Würzburg, Eichstätt, Regensburg, Augsburg, Passau, München und Freising). Weitere Anlaufstellen und Infos, z.B. zum Verfahren zur Anerkennung des Leids: Deutsche Bischofskonferenz: weitere Infos

Sie haben als Erwachsene im kirchlichen Raum (auch: Ordensgemeinschaften oder Caritas) Gewalt erlebt? Die Anlaufstelle für Frauen, die im kirchlichen Raum Gewalt erfahren haben, bietet Rat und Unterstützung: Zur E-Mail-Beratung für Frauen. Die Arbeitsstelle für Frauenseelsorge der Deutschen Bischofskonferenz koordiniert das Angebot. Weitere Infos: über die Anlaufstelle gegen Gewalt an Frauen in der Kirche

Unabhängige Betroffenenbeiräte und andere Interessenvertretungen unterstützen von sexualisierter Gewalt betroffene Menschen und machen mit Aktionen und Info-Angeboten auf sich aufmerksam. Sie stellen Vertreter und Vertreterinnen für die Unabhängigen Aufarbeitungskommissionen und können sich im kirchlichen Bereich der Prävention und Intervention einbringen. Hier finden Sie Infos und Ansprechpersonen:

Betroffenenbeirat im Bistum Augsburg

Betroffenenbeirat im Erzbistum Bamberg

Betroffenenbeirat bei der Unabhängigen Aufarbeitungskommission der Diözese Eichstätt

Betroffenenbeirat der Erzdiözese München und Freising

Betroffenenbeirat im Bistum Passau

Betroffenenbeirat in der Diözese Regensburg

Betroffenenbeirat in der Diözese Würzburg

Initiative „Wir wissen Bescheid“

Ettaler Misshandlungs- und Missbrauchsopfer e.V.

  • Fachstelle für den Umgang mit sexualisierter Gewalt in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Bayern (ELKB)

    Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung im Bereich der ELKB oder Diakonie? Betroffene Menschen, deren Angehörige sowie Zeuginnen und Zeugen erhalten hier Beratung, Hilfe und Begleitung. Die Erstkontakt- und Clearingstelle nimmt Anliegen auf, klärt mögliche nächste Schritte und vermittelt weiterführende Hilfen.

    Weitere Infos: Telefon 089 559 56 76, zur ELKB-Website „Aktiv gegen Missbrauch“.

  • Gemeinsame Ansprechstelle für Betroffene sexualisierter Gewalt in der ELKB und der Diakonie Bayern

    Sind Sie selbst betroffen von sexualisierter Gewalt oder Grenzverletzungen im Bereich der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern oder der Diakonie in Bayern? Sie möchten darüber sprechen und suchen ein vertrauliches Gegenüber für eine erste Orientierung? Dann wenden Sie sich an die gemeinsame Ansprechstelle. Diese versteht sich als Erstkontakt- und Clearing-Stelle. Es wird mit Ihnen gemeinsam überlegt, welche Schritte Sie gehen können. Sie erhalten Informationen und die Beratungskräfte klären mit Ihnen, welche rechtlichen und praktischen Schritte möglich sind.

    Telefon 089 559 53 35, E-Mail schreiben an die Ansprechstelle, zur Website der Ansprechstelle

  • Meldestelle der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Bayern (ELKB)

    Bei einem Verdacht hinsichtlich der Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung in der ELKB kann man sich an die Meldestelle wenden. Dort findet eine Beratung statt bei der Einschätzung der Verdachtsmomente und den daraus resultierenden nächsten Schritten. Erhärten sich Verdachtsmomente, d.h. erscheint es nach den vorliegenden Anhaltspunkten plausibel, dass sexualisierte Gewalt vorliegt, haben Mitarbeitende der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche die Pflicht, dies der Meldestelle der ELKB mitzuteilen.

    Telefon 089 5595 342 oder 089 55 95 676, E-Mail schreiben an die Meldestelle der ELKB, weitere Infos: zur ELKB-Website "Aktiv gegen Missbrauch"

  • Meldestelle der Diakonie in Bayern

    Sie haben einen Verdacht oder wissen von Übergriffen sexualisierter Gewalt in Mitgliedseinrichtungen des Diakonischen Werkes Bayern? Die Meldestelle nimmt Meldungen von Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung auf, bietet Unterstützung bei der Einschätzung von Verdachtsmomenten und berät vor allem Leitungsverantwortliche bei Intervention und Aufarbeitung.

    Viola Gellings und Eva-Maria Mensching, Telefon +49 (0)911 9354-442 oder -267E-Mail schreiben an meldestelle-sg@diakonie-bayern.de, zur Website der Diakonie Bayern „Aktiv gegen sexualisierte Gewalt"

  • Zentrale Anlaufstelle .help (bundesweit)

    .help ist ein Angebot für Betroffene von sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und der Diakonie. Die Fachberatungsstelle bei sexuellem Missbrauch und sexualisierter Gewalt des Vereins Pfiffigunde Heilbronn e.V. führt die Beratung im Auftrag der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) durch.

    Die bundesweite Anlaufstelle .help erreichen Sie unter Telefon 0800 5040112. Das Team berät kostenlos (auf Wunsch anonyme Erstberatung), hilft professionell und unterstützt unabhängig.

Sie haben sexuellen Missbrauch erlebt, in Ihrer Kindheit und/oder Jugend – oder sind aktuell betroffen? Sie haben sexuelle Gewalt durch Mitarbeitende des BEFG erlitten? In jedem Fall finden Sie Unterstützung beim Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch. Die unabhängige Anlaufstelle berät und vermittelt Sie auf Wunsch weiter, zum Beispiel um ein Beschwerdeverfahren gegen Täter oder Täterinnen einzuleiten. Hilfetelefon: 0800 22 55 530. Weitere Infos: zur Anlaufstelle für Betroffene sexueller Gewalt im BEFG

Sport

  • Safe Sport e.V. heißt die unabhängige Ansprechstelle für Menschen, die im Breiten- oder Spitzensport sexualisierte, psychische und/oder körperliche Gewalt erlebt haben. Die Angebote:

    • Erstberatung,

    • psychosoziale Unterstützung,

    • akute Krisenintervention,

    • Infos über weiterführende psychologische, medizinische und rechtliche Hilfestellungen bzw. Unterstützung durch Sozialleistungsträger,

    • bei Bedarf: Weitervermittlung betroffener Menschen an eine geeignete Stelle.

Das Angebot von Safe Sport e. V. richtet sich an Sportlerinnen und Sportler, Trainerinnen und Trainer und andere Beschäftigte, Beauftragte und Ehrenamtliche – ob im Verein, Verband, Olympiastützpunkt oder einem anderen Trainingszentrum. Sie erreichen Safe Sport e. V. unter Telefon 0800 11 222 00 (Mo, Mi und Fr von 10 bis 12 Uhr, Do von 15 bis 17 Uhr) oder online. Alternativ können Sie eine E-Mail an Safe Sport e. V. schreiben für eine Beratung vor Ort in Berlin.

Weitere Infos: zur Website von Safe Sport e.V.

  • Anlauf gegen Gewalt ist eine unabhängige Anlauf- und Beratungsstelle bei sexualisierter, psychischer oder körperlicher Gewalt im Spitzensport. Das Angebot richtet sich an Bundeskader-Athletinnen und -Athleten. Die Beratung und, bei Bedarf, weitere Begleitung, ist anonym und vertraulich. Anlauf gegen Gewalt ist eine Initiative von Athleten Deutschland e. V. Sie erreichen die Anlaufstelle unter Telefon 0800 909 04 44 oder online: E-Mail an Anlauf gegen Gewalt schreiben

    Weitere Infos und FAQs: zur Website von Anlauf gegen Gewalt

  • Psychische, körperliche und sexualisierte Gewalt: Die Bayerische Sportjugend (BSJ) berät bei Fragen zur Vorbeugung von Gewalt (Prävention), zu Maßnahmen bei Gewalt (Intervention) und zur Aufarbeitung. Wenden Sie sich an

Eva Weber: Telefon 089 15702 555, E-Mail an Frau Weber schreiben

Jürgen Rückert: E-Mail an Jürgen Rückert schreiben

Außerdem ist in jedem BSJ-Bezirk eine ehrenamtliche Ansprechperson aktiv. Frau Weber und Herr Rückert stellen gern den Kontakt her.

Schule

Du suchst eine vertrauensvolle Ansprechperson an deiner Schule? Sie benötigen als Erziehungsberechtigte bzw. Erziehungsberechtigter, Lehrkraft oder Schulleitung Unterstützung? Für jede staatliche Schule sind im Rahmen der Staatlichen Schulberatung die Schulpsychologin bzw. der Schulpsychologe, eine Beratungslehrkraft oder Beratungsstellen außerhalb deiner Schule zuständig. An sie können sich betroffene Schülerinnen und Schüler, Erziehungsberechtigte, Lehrkräfte und Schulleitungen wenden. Diese Ansprechpersonen unterliegen einer Schweigepflicht bzw. besonderen Verschwiegenheit. Bei Bedarf vermitteln sie an geeignete Beratungsangebote. Namen und Kontaktdaten der Ansprechpersonen sind auf der Website jeder staatlichen Schule zu finden..

Ihre Frage bezieht sich nicht auf eine einzelne Schule? Du möchtest über deinen Kummer nicht mit jemandem an deiner eigenen Schule sprechen? Dann kannst du dich / können Sie sich direkt an die Staatliche Schulberatung in Bayern wenden. An den neun Staatlichen Schulberatungsstellen arbeiten besonders erfahrene Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sowie Beratungslehrkräfte. Zu den neun Staatlichen Schulberatungsstellen

Du hast sexuellen Missbrauch erlebt? Bei Fragen, Problemen und in Notlagen kannst du dich an deine Lehrkräfte, die Schulleitung, die Schulpsychologin oder den Schulpsychologen , eine Beratungslehrkraft oder Beratungsstellen außerhalb deiner Schule wenden. Hier findest du Infos für Schülerinnen & Schüler

Sie machen sich Sorgen um Ihr Kind? In jeder Schule gibt es speziell geschulte Ansprechpersonen, die Sie beraten und unterstützen können. Sie können sich an eine vertraute Lehrkraft, die Schulleitung, die Schulpsychologin oder den Schulpsychologen oder eine Beratungslehrkraft wenden. Hier finden Sie Infos für Eltern & Erziehende

Die Schulen verstehen sich als Schutzraum vor sexuellem Missbrauch. Um Lehrkräfte zu sensibilisieren und darin zu schulen, kompetent und behutsam damit umzugehen, Signale der Mädchen und Jungen wahrzunehmen und zu wissen, wie sie im konkreten Verdachtsfall vorgehen müssen, stehen zahlreiche Informationsangebote für Sie als Lehrkraft zur Verfügung.

Hier finden Sie Infos für Lehrkräfte

Mehr erfahren über Schutzkonzepte für Schulen

FIBS 2.0: Fortbildung in bayerischen Schulen

Meldestelle der Evangelischen Schulen und Internate in Bayern

Das Vorgehen bei Verdachtsfällen erfordert von allen Beteiligten ein hohes Maß an Umsicht und Professionalität. Überlegtes und planvolles Handeln ist die Maxime. Dabei sind Betroffene zu schützen und Täter bzw. Täterinnen zur Verantwortung zu ziehen.

Die Meldestelle der Evangelischen Schulen und Internate in Bayern nimmt Meldungen von Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung auf und bietet Leitungsverantwortlichen fachliche Unterstützung bei Intervention und Aufarbeitung an.

Telefon: 0911 2441113E-Mail schreiben an die Meldestelle

Beratung und Hilfe bei der Klärung für Betroffene und Zeuginnen und Zeugen an Evangelischen Schulen und Internaten:

Alle Schülerinnen und Schüler, Eltern, Mitarbeitende und Schulleitungen haben die Möglichkeit, sich bei Wildwasser Nürnberg oder dem Jungenbüro Nürnberg beraten zu lassen, wenn Sie Beobachtungen machen, die sie klären möchten.

Hier finden Sie nähere Infos

Hochschule

Sie sind Studentin bzw. Student oder Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter an einer Hochschule und suchen zum Schutz vor sexueller Belästigung oder sexualisierter Gewalt eine Ansprechperson? Im Hilfe-Finder finden Sie passende Ansprechpersonen.  Sexualisierte Gewalt an Hochschulen: zum Hilfe-Finder

Kultur und Medien

Themis ist eine unabhängige und überbetriebliche Vertrauensstelle gegen sexuelle Belästigung und Gewalt in der Kultur- und Medienbranche. Sie berät gewaltbetroffene Menschen, klärt Vorfälle auf und unterstützt Unternehmen beim Gewaltschutz. Zur Vertrauensstelle Themis

Beratung durch Polizei & Justiz

Nach sexuellem Missbrauch: Rechte, Möglichkeiten und Schutzmaßnahmen für Betroffene

Was tun im Notfall?

Du bist in Gefahr? Oder eine andere Person ist in Gefahr? Sofort den Polizei-Notruf wählen: 110

TIPP: Rechtliche Beratung:

Rechtliche Beratung zu straf- und zivilrechtlichen Fragen wird in erster Linie durch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte geleistet. Nach einem geeigneten Rechtsbeistand kann in den Anwaltsverzeichnissen der Rechtsanwaltskammern oder in dem bundesweiten amtlichen Antwaltsverzeichnis gesucht werden. Die Kosten für eine Anwältin oder einen Anwalt werden unter bestimmten Voraussetzungen auf Ihren Antrag hin vom Staat bezahlt, z.B. über Beratungshilfe vor Erstattung einer Anzeige oder über die Bestellung eines Beistands nach Erstattung einer Anzeige. Einen Antrag auf Beratungshilfe können Sie bei dem für Sie zustädigen Amtsgericht stellen.

Sexueller Missbrauch? Betroffene Kinder und Jugendliche, deren Eltern und Angehörige finden bei den drei bayerischen Generalstaatsanwaltschaften (München, Nürnberg und Bamberg) Rat rund ums Thema Strafanzeige. Die Ansprechpersonen informieren über Möglichkeiten und Folgen einer Strafanzeige, über den Ablauf eines Verfahrens und über Opferschutzrechte. Auch Schulen, Einrichtungen und Institution können Infos und Rat einholen. Beratung bei den Generalstaatsanwaltschaften: Infos & Kontakt

Ich wurde Opfer einer Straftat: Was kann ich jetzt tun? Welche Rechte habe ich? Warum sollte ich Anzeige erstatten? Auf der Website der Polizeilichen Kriminalprävention finden Sie Infos und Erklär-Videos: zur Website polizei-beratung.de

Mehr erfahren über sexuellen Missbrauch: Wer sind die Opfer? Wie gehen Täter und Täterinnen vor? Was tun bei Verdacht auf Missbrauch? Infos und Tipps bietet die Themenseite „Sexueller Missbrauch“

Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) informieren unter anderem über Opferschutz und die Möglichkeiten einer Strafanzeige. Nicht nur Eltern und Angehörige können sich an die BPfK wenden, sondern auch betroffene Kinder und Jugendliche. Zu erreichen sind die Beauftragten bei den 10 bayerischen Landespolizeipräsidien.  BPfK in Bayern: zum Kontakt

Sie haben Strafanzeige wegen sexuellem Missbrauch erstattet? Oder Sie haben es vor? Hier informiert das Bayerische Staatsministerium der Justiz über Ihre Rechte (mehrsprachiges Angebot): Rechte von Geschädigten im Strafverfahren

Minderjährige und andere besonders schutzbedürftige Menschen haben das Recht auf eine psychosoziale Prozessbegleitung, wenn sie Opfer einer schweren Straftat geworden sind. Die Begleiterin oder der Begleiter steht dem Tatopfer während des gesamten Verfahrens zur Seite, erklärt die Abläufe und ist auf Wunsch auch bei Vernehmungen dabei. Die Prozessbegleitung muss beantragt werden und kann unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos sein. Psychosoziale Prozessbegleitung: Infos & Kontakt

Sie haben eine Straftat miterlebt? Oder jemand in Ihrem Umfeld wurde Opfer einer Straftat? Wenn es zum Strafverfahren kommt, werden Sie möglicherweise als Zeugin oder Zeuge geladen. Über Ihre Pflichten und Rechte und den Ablauf der Verhandlung informiert die Broschüre „Als Zeuge vor Gericht“ (PDF)

Sie haben noch Fragen, sind unsicher? Dann wenden Sie sich beim zuständigen Amts- oder Landgericht an Ihre Zeugenbetreuungsstelle: Infos & Kontakt

Spurensicherung

Bei Verdacht auf Gewalt: Die Bayerische Kinderschutzambulanz berät und sichert Spuren

Bei Verdacht auf körperliche, seelische und sexuelle Gewalt sowie Vernachlässigung unterstützt die Bayerische Kinderschutzambulanz betroffene Kinder und Jugendliche, Eltern und Sorgeberechtigte, Ärztinnen und Ärzte sowie Jugendämter. Sie untersucht Kinder und Jugendliche, dokumentiert Verletzungen, sichert Beweismittel und Spuren und bewahrt diese auf. Außerdem berät das Team und vermittelt bei Bedarf an andere Stellen weiter. Ärztinnen und Ärzte sowie Fachkräfte der Jugendämter können auch über den konsiliarischen Online-Dienst „RemApp“ der Bayerischen Kinderschutzambulanz im Rahmen einer virtuellen Fallkonferenz fundierte Beratung erhalten; die Fälle werden anonym vorgestellt und vertraulich behandelt.

Mehr erfahren. zur Kinderschutzambulanz

Konsiliarischer Online-Dienst: zur RemApp

Lesetipp! Die Bayerische Kinderschutzambulanz

Verdacht auf Gewalt gegen Kinder? Die Bayerische Kinderschutzambulanz bietet vielfältige Unterstützung für Fachkräfte, Kinder, Jugendliche sowie Eltern, von der Beratung bis zur Spurensicherung. Professorin Elisabeth Mützel, Leiterin der Kinderschutzambulanz, und die damals dort tätige Sozialpädagogin Katrin Sardemann haben uns ihre Arbeit vorgestellt. Kinderschutzambulanz: zum Blogbeitrag

Medizinische & Psychotherapeutische Versorgung

Von der Akutversorgung und der Hilfe in Krisen bis zur längerfristigen Therapie

Sie haben sexuelle Gewalt erlitten? Oder Kinder oder Jugendliche in Ihrem Umfeld? Erste Anlaufstelle bei medizinischen Problemen sind Krankenhäuser, Praxen und Gesundheitsämter. Sie übernehmen die medizinische Behandlung bzw. Beratung. Bei Bedarf vermitteln sie zum Beispiel an geeignete Behörden oder Beratungsstellen weiter.

Psychotherapie: Terminservice & Praxissuche der KVB (für gesetzlich Versicherte)

Psychische Belastung oder Krise nach Missbrauch: Sie brauchen für sich oder für Ihr Kind einen Termin für Psychotherapie, Jugendlichen-Psychotherapie oder psychotherapeutische Akutbehandlung?

  • Der Terminservice der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB) vermittelt freie Termine bei Ärztinnen und Ärzten oder Kontaktdaten zu Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit freien Therapieplätzen, insbesondere von psychotherapeutischen Praxen mit speziellen Kenntnissen oder Therapieverfahren. Sie können täglich rund um die Uhr anrufen. Telefon: 116 117
  • Bei der Koordinationsstelle Psychotherapie der KVB finden Sie telefonisch unter 0921 88099 40410 oder mithilfe einer Filtersuche ärztliche und psychotherapeutische Praxen in Ihrer Nähe.

Psychosoziale Beratung und Hilfe: Krisendienste Bayern

Die Krisendienste Bayern helfen jeder hilfesuchenden Person in einer psychischen Krise niedrigschwellig und fachkompetent. Die Fachkräfte der Krisendienste unterstützen bayernweit rund um die Uhr, klären die wichtigsten Fragen, zeigen mögliche Wege aus der Krise auf, ergänzen das bestehende Versorgungssystem und übernehmen dabei zudem eine Lotsen- und Steuerungsfunktion. Wenn schnelle Hilfe vor Ort erforderlich ist, können mobile Fachkräfte auf Anforderung auch vor Ort tätig werden. Auch Angehörige, Bezugspersonen sowie Personen aus dem Lebensumfeld von Menschen in psychischen Krisen können sich an die Krisendienste Bayern wenden. Telefon: 0800 655 3000. Weitere Infos: zu den Krisendiensten Bayern

Traumahilfezentren Nürnberg und München

Traumahilfezentren unterstützen Menschen, die unter jahrelangen Traumafolgestörungen durch häusliche und/oder sexualisierte Gewalt in Kindheit und/oder Jugend leiden. Die Traumahilfezentren in München und Nürnberg bieten gesprächs-, kunst- und körperorientierte Hilfe. Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales fördert die Angebote.

Zum Traumahilfezentrum München

Zum Traumahilfezentrum Nürnberg

Sozialleistungen

Leistungen für Gewaltopfer

Wer Gewalt erleidet, kann Anspruch auf finanzielle Entschädigung haben. Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) berät Betroffene zu Ansprüchen nach dem Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch (SGB XIV). 

Zum Infoflyer

Opferentschädigung: Infos des ZBFS und Adressen

Opferentschädigung: E-Mail ans ZBFS schreiben

Traumaambulanzen unterstützen Opfer von Gewalttaten und deren Angehörige schnell und kompetent. Das Ziel: psychische Traumatisierungen (= Verletzungen der Seele) verhindern oder lindern. Um die Leistung in Anspruch zu nehmen, müssen verschiedene Voraussetzungen nach dem SGB XIV erfüllt sein.

Hier finden Sie Infos des ZBFS zu Traumaambulanzen

Lesetipp! Schnelle Hilfe nach Gewalt: Was eine Traumaambulanz leistet, erklärt hier der ärztliche Leiter einer Einrichtung. Zum Blogbeitrag über Traumaambulanzen

  • Bei Missbrauch in der Kirche und kirchlichen Einrichtungen

    Wenn Kinder und Jugendliche zum Beispiel im Kirchenchor singen, ministrieren, eine Jugendgruppe betreuen oder ein Konfirmandenpraktikum machen, sind sie versichert. Diese gesetzliche Unfallversicherung greift unter Umständen auch nach sexuellem Missbrauch. Mehr erfahren über den Versicherungsschutz bei sexuellem Missbrauch im kirchlichen Raum

  • Bei Missbrauch in Kindertageseinrichtungen, Schulen und Universitäten

    Für Kinder in Tageseinrichtungen, Schülerinnen und Schüler sowie Studierende, die in Kindertageseinrichtungen, Schulen oder Universitäten Gewalt erfahren haben, übernimmt die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) die Erstberatung. Für eine Kontaktaufnahme können Sie sich an gewaltopfer@kuvb.de oder an das Servicecenter der KUVB unter der Telefonnummer 089/36093-440 wenden. Mehr erfahren über den Versicherungsschutz in Kita, Schule & Uni im Allgemeinen

Finanzielle Entschädigungsleistungen

Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen für betroffene Menschen

Das Ergänzende Hilfesystem (EHS) unterstützt Menschen, die als Kinder oder Jugendliche sexualisierte Gewalt im familiären Bereich oder in einer Einrichtung erlebt haben. Die Leistungen sollen Beeinträchtigungen durch die Gewalt abmildern.

  • Fonds „Sexueller Missbrauch im familiären Bereich“ (FSM)

    Menschen, die in der Kindheit oder Jugend sexualisierte Gewalt erlebt haben, sind oft langfristig belastet. Der FSM übernimmt Kosten für Therapien, medizinische Hilfen oder Bildungsmaßnahmen bis zu einem Gesamtwert von 10.000 Euro pro Person. Das Antragsverfahren ist bewusst niederschwellig (= mit möglichst geringem Aufwand für Hilfesuchende): Um die Leistungen zu erhalten, müssen Betroffene keine gerichtsfesten Nachweise vorlegen. Es reicht, wenn sie die Tat und ihren Hilfebedarf nachvollziehbar schildern. So soll auch eine Retraumatisierung vermieden werden.

    Über den Fonds Sexueller Missbrauch

    FSM: Unterstützung nach Missbrauch im familiären Bereich

  • EHS institutioneller Bereich (staatliche und nichtstaatliche Einrichtungen)

    Die Leistungen sind die gleichen wie beim FSM. Der Unterschied: Falls sich die jeweilige Institution am EHS beteiligt, entscheidet sie selbst über Leistungen und zahlt sie aus. Dabei berücksichtigt sie die Empfehlungen einer Clearingstelle.

    Mehr erfahren über das ergänzende Hilfesystem

Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) nimmt die Anträge der Betroffenen über die Ansprechperson der Diözese, der Ordensgemeinschaft oder des Caritas-Rechtsträgers entgegen, legt eine Leistung fest und weist die Auszahlung an. Auf der Website der UKA können Sie sich informieren und das Antragsformular herunterladen: zur Website der UKA

Finanzielle Leistungen können Sie bei der Anerkennungskommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern beantragen. Die Antragsstellung für diese finanziellen Leistungen richtet sich an Betroffene, denen in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern oder einer Mitgliedseinrichtung der Diakonie in Bayern sexualisierte Gewalt angetan wurde. Zur Website der Anerkennungskommission

Für Personen, die seit 1945 aufgrund einer stationären Unterbringung durch die Landeshauptstadt München in Heimen, stationären Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen und/oder einer Pflege- oder Adoptionsfamilie Gewalt erlebt haben, gibt es die Anlaufstelle für Betroffene beim Kinderschutz München.

Telefon: 089 231716-9170, E-Mail schreiben an die AnlaufstelleZur Website der Anlaufstelle für Betroffene

„Opferschutz und Opferhilfe dürfen mit dem Richterspruch nicht enden“: Deshalb hat die Bayerische Staatsregierung die Stiftung Opferhilfe Bayern eingerichtet. Sie soll Opfer von Straftaten unterstützen, die weder vom Täter noch vom Sozialsystem einen Ausgleich bekommen: schnell und unbürokratisch.

Stiftung Opferhilfe Bayern: weitere Infos

Opferhilfe: direkt zum Antragsformular

„Opferschutz und Opferhilfe dürfen mit dem Richterspruch nicht enden“: Deshalb hat die Bayerische Staatsregierung die Stiftung Opferhilfe Bayern eingerichtet. Sie soll Opfer von Straftaten unterstützen, die weder vom Täter oder der Täterin noch vom Sozialsystem einen Ausgleich bekommen: schnell und unbürokratisch.

Stiftung Opferhilfe Bayern: weitere Infos

Opferhilfe: direkt zum Antragsformular

Vorbeugung (Prävention) & Fortbildung

Sexueller Missbrauch: Schutzkonzepte und Fortbildungen

Schutzkonzept entwickeln: allgemeine Infos & Tipps

Was sind Schutzkonzepte? Was gehört zu einem Schutzkonzept? (Zum Beispiel Fortbildung, Notfallpläne und Präventionsangebote) Wie entsteht ein Schutzkonzept? Schutzkonzept entwickeln: Infos und praktische Tipps finden Sie auf der Website der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs.

Schutzkonzepte & Fortbildungsangebote für …

Kinder und Jugendliche müssen aktiv vor Missbrauch geschützt werden. Schutzkonzepte sollen unter anderem dazu beitragen, dass in Einrichtungen

  1. sexualisierter Gewalt vorgebeugt wird,
  2. Fachkräfte Anzeichen von Missbrauch erkennen und
  3. betroffene Kinder und Jugendliche Hilfe erhalten.

Die Träger von Einrichtungen müssen Schutzkonzepte umsetzen und sicherstellen. Mit Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) hat die Pflicht des Trägers einer Einrichtung nach § 45 SGB VIII zur Entwicklung, Anwendung und regelmäßigen Überprüfung eines Konzepts zum Schutz vor Gewalt, geeigneter Verfahren zur Selbstvertretung und Beteiligung sowie der Möglichkeit einer Beschwerde eine ausdrückliche gesetzliche Normierung erfahren (vgl. § 45 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII). Das Vorliegen entsprechender Schutz- und Beteiligungskonzepte war bereits vor dem Inkrafttreten der Neuregelungen in Bayern Bestandteil der Betriebserlaubnis und ist nun auch ausdrücklich gesetzlich als Voraussetzung für die Erteilung der Betriebserlaubnis gemäß § 45 SGB VIII geregelt. Zur Unterstützung der Praxis und zur Sicherstellung eines landeseinheitlichen Vollzugs hat eine Arbeitsgruppe von StMAS und ZBFS-Bayerisches Landesjugendamt gemeinsam mit den Regierungen Vollzugshinweise zur Umsetzung der heimaufsichtlichen Regelungen des KJSG (§§ 38, 45 ff. SGB VIII) erarbeitet, in denen dies nochmals ausdrücklich klargestellt wurde.  Vollzugshinweise für Einrichtungen (PDF) herunterladen

  • Jede Kindertageseinrichtung hat als Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe gemäß § 45 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 SGB VIII über ein Schutzkonzept zu verfügen, in welchem dargelegt ist, wie die Kinder in der Einrichtung präventiv vor Kindeswohlgefährdungen geschützt werden können. Mehr erfahren: Kinderschutz in den bayerischen Kindertageseinrichtungen

  • An allen Regierungen bzw. in allen Landkreisen und kreisfreien Städten gibt es eine Fachaufsicht für die Kindertageseinrichtungen. Deren zentrale Aufgabe ist die Wahrung des Kindeswohls. Sollte die Fachaufsicht Sicherheitslücken bzw. Gefährdungen des Kindeswohls feststellen, ergreift sie geeignete Maßnahmen, um das Kindeswohl sicherzustellen. Sie unterstützen im Einzelfall auch die Einrichtungen bei der Erarbeitung und Überarbeitungen der erforderlichen Schutzkonzeptionen. Ergänzend dazu hat das Einrichtungspersonal gem. § 8b Abs. 1 SGB VIII bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung einen Beratungsanspruch gegenüber dem örtlichen Träger der Jugendhilfe durch eine insoweit erfahrene Fachkraft.

  • Das Schutzkonzept ist einrichtungsbezogen zu entwickeln, entsprechend gibt es nicht ein allgemeingültiges Schutzkonzept. Für die Konzepterstellung wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales ein „Leitfaden zur Sicherung des Schutzauftrags in Kindertageseinrichtungen – Schwerpunkt: Prävention Kita-interner Gefährdungen“ als Orientierungshilfe bereitgestellt. Dieser soll nicht nur bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderung unterstützen, sondern vielmehr auch Anlässe für die Reflexion im Team bieten, um sich im Bereich Kinderschutz fachlich weiterzuentwickeln und das bereits vorhandene einrichtungsspezifische Schutzkonzept zu prüfen und ggf. zu ergänzen. Leitfaden für Kitas (PDF) herunterladen

  • Ein kostenfreier Online-Kurs ergänzt den Leitfaden und unterstützt bei der (Weiter-)Entwicklung von Schutzkonzepten. Entwickelt hat ihn das Staatsinstitut für Frühpädagogik und Medienkompetenz (IFP) im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales. Zum Online-Kurs „Kinderschutz in der Kita“

  • Geschulte Referentinnen und Referenten des IFP können Kitas bei der Erstellung von Schutzkonzepten begleiten. Das Angebot ist kostenpflichtig. Hier finden Sie Infos und Kontaktdaten. Kinderschutzkonzept entwickeln: zur Referentenliste

  • Auch der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan (BayBEP) enthält Informationen zu Präventionskonzepten zu sexuellem Missbrauch (Kapitel 7.11). Demnach bestehen Präventionskonzepte aus mehreren Bausteinen, die je nach den Bedingungen vor Ort und den Bedürfnissen der Kinder einsetzbar sind. Grundlage der Präventionsarbeit ist immer die Betonung der eigenen Kompetenz und die Förderung von Selbstbewusstsein und Autonomie. Wichtige Präventionsbausteine sind die Betonung der körperlichen Selbstbestimmung, des Umgangs mit Gefühlen, der Unterscheidung guter und schlechter Geheimnisse sowie des Rechts des Kindes auf Hilfe und Unterstützung. Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan (BayBEP) herunterladen

 

  • Wie erarbeiten wir ein Schutzkonzept für unsere Schule?

    Der KMK-Leitfaden für „Kinderschutz in der Schule – Leitfaden zur Entwicklung und praktischen Umsetzung von Schutzkonzepten und Maßnahmen gegen sexuelle Gewalt an Schulen“ bietet praxisnahe und handlungsorientierte Materialien, um die Schulen bei der Erarbeitung eines wirksamen Schutzkonzepts zu unterstützen. Zum KMK-Leitfaden

  • Prävention an Schulen: Infos und Anlaufstellen

    Schutzkonzepte, Initiativen, Präventionsprojekte und Fortbildungsangebote: Hier finden Sie Infos zum Schutz vor sexueller Gewalt an Schulen – und die Adressen der Staatlichen Schulberatungsstellen in Bayern. Sie beraten bei allgemeinen, nicht auf eine einzelne Schule bezogenen Fragen. Und sie helfen, wenn Betroffene oder Angehörige das Beratungsangebot der eigenen Schule nicht möchten.

  • Fortbildungen zum Thema „Sexuelle Gewalt – Prävention und Intervention“

    … bietet das Online-Portal „Sexuelle Gewalt, Prävention und Intervention in der Schule" der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung (ALP) Dillingen. Auf der Website finden Sie Infos zum Kursangebot der ALP und unter anderem Praxisbeispiele und Materialien für die Präventionsarbeit. Darüber hinaus finden Sie weitere zahlreiche Fortbildungsveranstaltungen zum Thema „Sexuelle Gewalt" über die Datenbank FIBS (Forbildung in bayerischen Schulen).

Die Jugendarbeit in Bayern soll jungen Menschen einen sicheren Raum bieten und sie vor Grenzverletzungen und Gewalt schützen. Prätect ist die Fachberatung des Bayerischen Jugendrings (BJR) zur Prävention sexualisierter Gewalt in der Kinder- und Jugendarbeit. Prätect bietet unter anderem Materialien und Praxishilfen, Schulungen und individuelle Beratung. Außerdem vermittelt die Fachberatung kompetente Referentinnen und Referenten für Schulungen und Fortbildungen und qualifiziert Vertrauenspersonen gegen sexualisierte Gewalt. Zur BJR-Fachberatung Prätect

Die Prävention umfasst alle Maßnahmen, die

  • eine Kultur der Aufmerksamkeit und des Hinsehens schaffen und
  • sexualisierte Gewalt im organisierten Sport gar nicht erst entstehen lassen.

Sportvereine und Sportverbände sind verantwortlich, Schutzelemente zu entwickeln und umzusetzen. Mit angepassten Strukturen und sensibilisierten Mitarbeitenden leisten sie einen Beitrag zum Kindeswohl in unserer Gesellschaft.

Die Bayerische Sportjugend (BSJ) hat sich 2003 ausdrücklich gegen sexualisierte Gewalt ausgesprochen. Seither macht es sich die BSJ zur Aufgabe

  • das Thema sexualisierte Gewalt aus dem Tabubereich zu holen,
  • die Prävention sexualisierter Gewalt (PsG) in der BSJ, im BLSV und den Mitgliedsorganisationen zu verankern und weiterzuentwickeln,
  • präventiv zu arbeiten und die Prävention zu unterstützen,
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu sensibilisieren und zu qualifizieren.

Mehr erfahren: Prävention sexualisierter Gewalt in der BSJ

In den katholischen (Erz-)Bistümern gibt es Ansprechpersonen, die speziell als Beauftragte oder Beauftragter für das Thema Prävention zuständig sind. Sie bilden die Bundeskonferenz der diözesanen Präventionsbeauftragten. Lesen Sie mehr darüber

Die Deutsche Bischofskonferenz stellt mit der Rahmenordnung Prävention die Grundlage für die Entwicklung von Schutzkonzepten in den (Erz-)Bistümern und sonstigen katholischen Einrichtungen. Zur Website der Deutschen Bischofskonferenz

Das Präventionsteam der ELKB der Fachstelle für den Umgang mit sexualisierter Gewalt in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern unterstützt Kirchengemeinden und kirchliche Einrichtungen durch Fortbildungen und Schulungen sowie bei der Entwicklung von Schutzkonzepten. E-Mail an das Präventionsteam der ELKB schreiben

Die Stabstelle sexualisierte Gewalt der Diakonie Bayern unterstützt, schult und berät ihre Fachgremien und Träger bei der Erarbeitung von Schutzkonzepten. E-Mail an die Stabstelle der Diakonie schreiben

Tipp: Digitaler Grundkurs zum Schutz von Schülerinnen und Schülern vor sexuellem Missbrauch

„Was ist los mit Jaron?“ heißt ein digitaler Grundkurs für Lehrkräfte und pädagogische Kräfte an Schulen. Das Ziel: Die Prävention vor sexuellem Missbrauch stärken. Der Grundkurs steht allen Interessierten offen. Wer sich anmeldet und den gesamten Kurs absolviert, erhält eine Fortbildungs-Bescheinigung. Zum digitalen Grundkurs „Was ist los mit Jaron?“

Infos für Fachberatungsstellen

Die Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatungen (BKSF) ist politische Vertretung sowie Info- und Servicestelle der spezialisierten Fachberatungsstellen, die gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend arbeiten.

Mehr erfahren: zur BKSF

Lesetipp:

Broschüre der BKSF zur Onlineberatung bei sexualisierter Gewalt

Zweite BKSF-Broschüre zur Onlineberatung

Im Bundesmodellprojekt „Wir vor Ort gegen sexuelle Gewalt“ (2018–2022) wurden in acht ländlichen Regionen Modelle für Kooperation und Beratung erprobt und Strategien für bedarfsgerechte Angebote entwickelt. Den Bericht können Sie herunterladen auf der Website der Deutschen Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung, -vernachlässigung und sexualisierter Gewalt e.V.

Lesetipp:

Veröffentlichungen zum Bundesmodellprojekt „Wir vor Ort gegen sexuelle Gewalt“

Täterberatung

Vorbeugende Therapie, kostenfrei und vertraulich

Sie fühlen sich sexuell zu Kindern hingezogen? Sie möchten nicht zum Täter, zur Täterin werden? Das Präventionsnetzwerk „Kein Täter werden“ bietet therapeutische Hilfe für Männer und Frauen, Erwachsene und Jugendliche. Das Angebot ist kostenfrei und unterliegt der Schweigepflicht. Hier finden Sie die Standorte des Präventionsnetzwerks in Bayern: Kein Täter werden: Standorte in Bayern.

Weitere Infos, u. a. auch für Angehörige und Fachkräfte, finden Sie auf der Website kein-taeter-werden.de.

Hilfe-Finder

SEXUELLER MISSBRAUCH: BERATUNG & HILFE

    • Du erlebst sexuellen Missbrauch? Sie haben Missbrauch in Ihrer Kindheit/Jugend erlebt oder machen sich Sorgen um ein Kind? Hier stellen wir Anlaufstellen vor:

    • 110
      Polizei-Notruf

      Du brauchst Hilfe, jetzt? Ein Kind ist in Gefahr? Sofort den Polizei-Notruf wählen!

    • bke-Jugendberatung

      Für Kinder und Jugendliche bei allen Fragen, Sorgen und Problemen. Beratung und Austausch per E-Mail, im Chat und in Foren.

    • bke-Elternberatung

      Professionelle Erziehungsberatung im Live-Chat, außerdem Gruppenchats und Foren für den Austausch zwischen Eltern.